Krankenversicherungslobbyisten müssen sich entscheiden

13. Februar 2009

Wer im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung einer Krankenversicherung resp. eines entsprechenden Branchenverbandes sitzt, soll nicht gleichzeitig Mitglied des eidgenössischen Parlaments sein dürfen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. iur. Regula Kägi-Diener. Das Gutachten stützt die Forderung meiner Parlamentarischen Initiative „Klare Trennung der Interessen in der obligatorischen Krankenversicherung“, die ich im vergangenen Herbst eingereicht habe und die am 19. Februar in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates diskutiert wird. Die Forderung nach einer klaren Gewaltentrennung wird von zahlreichen Gesundheitsverbänden unterstützt.

Gutachten Unvereinbarkeit (deutsch)

Expertise incompatibilité (français)

Die fehlende Gewaltentrennung ist ein wichtiger Grund, weshalb die Reformen im Gesundheitswesen blockiert sind. Immer wieder erleben wir in der Gesundheitskommission und anschliessend in den Räten, wie die Versicherungsvertreter nicht die Interessen der Versicherten, sondern jene ihrer Unternehmungen vertreten. Statt besserem Qualitätsmanagement und Kostenkontrolle haben wir Schummeleien bei den Reserven und den Anlagestrategien. Statt einem wirksamen Risikoausgleich haben wir eine Risikoselektion, die chronisch Kranke und ältere Menschen diskriminiert. Statt effektiver Kostenkontrolle bei den Medikamenten und den teuren Apparaten haben wir eine Jagd auf jene Hausärzte, die auch teure Patientinnen und Patienten gut versorgen. Und statt Investitionen in Managed Care-Modelle haben wir einen ideologischen Kampf um die Vertragsfreiheit.
Die Krankenversicherungen sind im Bereich der obligatorischen Grundversicherung Teil der Verwaltung. Sie führen einen Bundesauftrag aus, handeln gegenüber den Versicherten hoheitlich wie die zentrale Bundesverwaltung und erlassen Verfügungen. Damit ist ein Parlamentsmandat mit einer Kaderstelle (Verwaltungsrat oder Geschäftsführung) bei einer Krankenversicherung oder einem entsprechenden Branchenverband (Santésuisse) unvereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. iur. Regula Kägi-Diener, das von der SP Schweiz und verschiedenen Gesundheitsorganisationen in Auftrag gegeben worden war. Damit sind die Krankenversicherungen und die entsprechenden Branchenverbände in der Frage der Unvereinbarkeit gleich wie die Bundesverwaltung zu behandeln, das heisst: Es müssen die Grundsätze der Unvereinbarkeit gelten.
In der Frage, ob die Krankenversicherungskader im Parlament sitzen dürfen, geht es damit nicht um die Frage der „normalen“ Interessenvertretung, sondern um die Gewaltentrennung. Die Regeln der Gewaltenteilung sind gemäss Kägi-Diener umso dringender, „je höher die Bedeutung der betreffenden Verwaltungsaufgabe ist, und je weniger ausgeschlossen werden kann, dass sich der Gesetzgeber immer wieder damit beschäftigen muss.“ Diese beiden Voraussetzungen sind in der obligatorischen Krankenversicherung zweifelsohne erfüllt.
In der letzten Revision des Parlamentsgesetzes wurde in Bezug auf die Unvereinbarkeit ein strenger Massstab angelegt. So ist beispielsweise das Amt des Präsidenten der Nationalparkkommission mit dem Parlament nicht länger vereinbar. Ebenso unvereinbar sind Kaderstellen bei der SUVA mit dem Einsitz in der Bundesversammlung. Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Neubeurteilung der Regelung bei den Krankenversicherungen auf. Die Krankenversicherungslobbyisten müssen sich entscheiden.

Medienmitteilung SP Schweiz (deutsch)

Communiqué de presse, PS Suisse (français)

Gespeichert unter: Gesundheit sichern

1 Kommentar Kommentar hinzufügen

  • 1. Roman Scheu  |  15. Februar 2009 um 11:32

    Die KK-Vertreter haben nur das Wohl der Kassen im Auge. Aber auch die Elektrizitäts-NR müssten genauso öffentlich gemacht werden, sonst wählt man einen, der genau das Gegenteil stimmt, für Atomkraft, als man selbst möchte. Wäre es nicht möglich, vor den nächsten Wahlen, dass alle sich bewerbende NR mit allen ihren Interessen (Beruf, in Stellung oder wo Verwaltungsratsmand. , Organisation, u.s.w) in den Wahlunterlagen zwingend offengelegt werden müssten. Auch wäre es wünschenswert zu wissen, wer jeweils wie gestimmt hat bei wichtigen Vorlagen. Immerhin möchte ich doch mehr wissen, wer mein Vertreter ist oder wie er oder sie meine Interessen wahrnimmt .

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