Lizenz zum Kinderhüten?

1. Juli 2009

Mit einer neuen Kinderbetreuungsverordnung will der Bundesrat die Aufgaben klären, die den Kantonen im Bereich der Kinderbetreuung zukommen. Damit zieht er die Konsequenzen aus einer langen Reihe von Skandalen rund um Pflegeverhältnisse und nimmt von der traurigen Realität Kenntnis, dass Kinder immer wieder zum Spielball unversöhnlicher Interessen werden. Gelangt ein solcher Skandal an die Oberfläche, ist die Empörung jeweils gross – zu Recht. Entsprechend  ignorant ist deshalb die Kritik von Seiten der Sonnenschein-Familien, die vor Kameras und in Zeitungszeilen den Blick des Staates hinter die geheiligten vier Familienwände beklagen. Praktikable Vorschläge zum Schutz der Kinder fehlen von dieser Seite bis heute.

Kernstück der neuen Verordnung sind die Pflegeverhältnisse, also jene Kinder, die nicht mehr in ihrer Familie leben können und ein neues zweites Zuhause brauchen. Wer sind diese Kinder? Was ist mit diesen Eltern los? Pflegekinder sind Kinder, deren Eltern nicht für ihr Wohl sorgen können. 
Es sind jene Kinder,

  • die zurückbleiben, wenn ein Mann seine Frau erschiesst.
  • deren Mütter psychisch schwer krank und deren Väter verschwunden sind. 
  • deren Eltern an den Folgen einer Suchtkrankheit zu sterben drohen. 
  • deren Eltern gewalttätig sind. 
  • deren Eltern von ihrer Persönlichkeit her nicht in der Lage sind, Verantwortung für Drittpersonen zu übernehmen.

Die meisten Pflegekinder tragen bereits einige Steine in ihrem Lebensrucksack, wenn sie zu einer Pflegefamilie kommen. Und auf diese Pflegefamilien wartet eine anspruchsvolle Aufgabe. Nur guter Wille reicht da nicht. Die Pflegefamilien müssen sorgfältig ausgewählt werden, damit bestmöglichst gewährleistet werden kann, dass ein Kind nicht mehrfach umplatziert werden muss. Pflegeeltern brauchen aber auch Unterstützung, wenn sie an ihre Grenzen stossen oder das Familiengefüge auseinander zu brechen droht. Um Konflikte zwischen Herkunfts- und Pflegeeltern zu vermeiden, braucht es einen sogenannten Pflegevertrag,  der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klärt. All dies regelt die neue Verordnung. Bei entsprechender Umsetzung wird es damit möglich werden, die heute oft prekäre Situation der Pflegekinder zu verbessern und aufwühlende Skandale zu verhindern.

Leider wurde über diesen Bereich bis heute kaum diskutiert. Vielmehr fokussiert sich die öffentliche Diskussion auf den zweiten Aspekt der neuen Verordnung, auf die Fragen der familienergänzenden Betreuung. Das sind  jene Fälle, wo die Eltern ihre Kinder stunden- oder tageweise anderen Personen anvertrauen, weil sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Hier stellt sich die Frage der Grenze. Bis wohin soll die Privatsphäre und die Eigenverantwortung der Familie geschützt werden und in welcher Situation soll der Staat eine Kontrollfunktion wahrnehmen?

Mit einem schlecht recherchierten Artikel hat die NZZ vor ein paar Tagen das Sperrfeuer gegen diesen zweiten Teil der Kinderbetreuungsverordnung eröffnet. Die These des Artikels: Der Staat will die Familien entmündigen, indem er sogar eine Lizenz zum Kinderhüten verlangt, wenn ein Mädchen bei seiner Cousine die Ferien verbringt. Eine ganze Reihe von Leserbriefen folgte.  Der Tenor war mit wenigen Ausnahmen einhellig: Das geht nun wirklich zu weit!! Und in persönlichen Mails wiederholten viele Frauen und Männer die Frage: Frau Fehr, finden Sie nicht auch, dass diese Verordnung zu weit geht?

Meine Antwort? Ja, sie ginge zu weit, wenn es stimmen würde, was die NZZ schreibt. Sie geht aber nicht zu weit, wenn man den Vorschlag genau liest.  Schauen wir zuerst noch einmal, was die Verordnung vorschlägt:

  1. Keine Bewilligung zum Hüten brauchen Grosseltern und zwar unabhängig davon,  ob Kinder stundenweise, tageweise oder in einem Pflegeverhältnis bei ihnen leben. 
  2. Ebenfalls keine Bewilligung brauchen Verwandte, die ihre Nichten und Neffen  im Rahmen einer Tagesbetreuung bei sich haben und zwar unabhängig vom Umfang der Betreuung. 
  3. Ebenfalls keine Bewilligung brauchen Kinderfrauen und Au pairs, die von den Eltern angestellt werden und die Kinder  im Haushalt der entsprechenden Familie betreuen. 
  4. Ebenfalls keine Bewilligung brauchen Nachbarinnen und weitere Personen, die fremde Kinder tagsüber betreuen, solange es sich nicht um eine regelmässige Betreuung von mehr als 20 Stunden pro Woche handelt. Umfasst die regelmässige Betreuung mehr als 20 Stunden pro Woche, brauchen nicht-verwandte Personen eine Bewilligung. 
  5. Ändert sich das Tagesbetreuungsverhältnis zu einem umfassenden Voll- oder Teil-Pflegeverhältnis, brauchen alle Personen ausser den Grosseltern eine Bewilligung und einen entsprechenden Betreuungs- oder Pflegevertrag. Konkret: Wenn Kinder immer (also nicht in den Ferien) mindestens zwei Tage und zwei Nächte bei ihren Verwandten leben, gilt dies als Pflegeverhältnis und braucht einen entsprechenden Vertrag.

Die Zusammenstellung zeigt: Keine Spur von Bewilligung für Kinder, die ihre Ferien bei ihren Verwandten verbringen. Und auch keine Spur von Bewilligungen für Tanten oder Grossväter, die regelmässig ihre Nichten oder Enkel hüten. Hingegen soll es zu einer klaren Regelung für Pflegeverhältnisse kommen.

Trotzdem werden die Punkte 4 und 5 umstritten bleiben. Deshalb dazu noch ein paar Überlegungen:

Zum Punkt 4: Wenn eine Mutter mit drei eigenen Kindern, dauerhaft und regelmässig die beiden Kinder ihrer Nachbarin zum Zmittag und nach der Schule zur Betreuung hat, braucht sie dafür nur dann eine Bewilligung, wenn diese Betreuung pro Woche mehr als 20 Stunden ausmacht. (Damit braucht ein Nachbarinnen-Mittagstisch über die ganze Woche hinweg keine Bewilligung.) Sind diese 20 Stunden eine sinnvolle Grenze? Ich kann es nicht abschliessend sagen. Genau deshalb ist die Verordnung nun in der Vernehmlassung. Wenn die Leute in der Praxis zum Schluss kommen, dieser Vorschlag sei absurd oder nicht umsetzbar, wird das Bundesamt für Justiz einen anderen Vorschlag machen. Wichtiger scheint mir in diesem Zusammenhang der zweite Punkt der Bestimmung: Es sollen nämlich nicht mehr als vier fremde Kinder zusätzlich zu eigenen als Tageskinder über mehr als 20 Stunden pro Woche aufgenommen werden können.  Diese Einschränkung scheint mir sinnvoll, weil wir hier in den Bereich der gewerbemässigen Betreuung kommen. Tagesfamilien sollen angemessen entschädigt werden. Es darf aber nicht wie in früheren Jahren dazu kommen, dass Kinder gewissermassen als pure Einnahmequelle in Familien aufgenommen werden.

Zum Punkt 5: Braucht es den Staat wirklich, wenn eine Frau nach dem überraschenden Tod ihrer Schwester bereit ist, deren Kinder bei sich als Pflegekinder aufzunehmen? Und braucht es ihn schon, wenn in einem anderen Fall eine alleinerziehende Mutter, die im Gastgewerbe arbeitet, darauf angewiesen ist, dass ihre Kinder die Hälfte der Woche bei ihrer Tante leben können? Ich bin der Meinung: Ja, in diesen Fällen braucht es eine Bewilligung und einen klaren Vertrag. Erstens, weil aus der Forschung bekannt ist, dass gerade Pflegeverhältnisse innerhalb der Verwandtschaft überdurchschnittlich viele Konflikte verursachen. Meist werden in diesen Fällen die gegenseitigen Erwartungen nicht genügend genau geklärt, die Finanzierung nicht geregelt und die Alternativen nicht geprüft. Der Preis für dieses diffuse Verhältnis zahlen in der Regel die Kinder, die sich als Ursache der Streitereien wahrnehmen und Schuldgefühle resp. Loyalitätskonflikte aufbauen. Es braucht hier zweitens aber auch ein staatliches Auge, weil wir wissen, dass die allermeisten Übergriffe an Kindern im verwandtschaftlichen Umfeld passieren. Diese Realität ist zwar unangenehm, aber aus Sicht des Kinderschutzes zentral. Nirgends sind Kinder so gefährdet wie in der eigenen Verwandtschaft. Es wäre deshalb blauäugig, dies ausgerechnet bei Pflegekindern auszublenden.

Wie geht es weiter? Die Verordnung ist bis Mitte September 2009 in der Vernehmlassung. Das heisst, dass alle Verbände, Parteien, Kantone usw.  Stellung nehmen können. Diese Rückmeldungen werden die Grundlage für die definitive Vorlage sein, die der Bundesrat voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschieden wird. Es kann also durchaus da und dort noch zu Korrekturen kommen. Klar ist aber bereits heute: Egal, was die Verordnung letztlich festhält: Entscheidend wird die Umsetzung sein. Und das braucht es vor allem im zentralen Bereich, bei den Pflegekindern, Leute bei den Behörden, die willens sind, für jeden Einzelfall eine Lösung anzustreben, die den betroffenen Kindern eine gute Lebensperspektive ermöglicht.
Kinderschutz kollidiert naturgemäss mit unserer Sehnsucht nach heilen Familienverhältnissen. Und so ist der kollektive Abwehrreflex verständlich, wenn der Staat seine Pflicht, das Wohl der Kinder zu garantieren, auch gegenüber den Familien geltend macht. Die Abwägung ist heikel. Die Augen vor der Realität verschliessen aber gefährlich.
Abschliessend zwei Fragen:

  1. Wenn eine Kuh im Sommer auf die Alp geht, muss sie vom Bauer im Tal bei den Behörden abgemeldet und auf der Alp angemeldet werden. Und wenn die Kuh im Herbst wieder ins Tal kommt, braucht es dasselbe Prozedere nochmals. Weshalb scheint uns das in Ordnung, während wir aufschreien, wenn die Behörden wissen wollen, ob die Kinder bei ihrer Familie oder anderswo leben?
  2. Die Freisinnig-Liberale Partei wehrt sich in einer Medienmitteilung gezielt gegen die Anforderung, Pflege- und Kinderbetreuungsverhältnisse statistisch zu erfassen. Ich staune: Wir wissen exakt, wer wo in welchem Hotel übernachtet hat. Wir wissen exakt, welche Schafe auf welcher Weide wessen Gras fressen. Wir wissen aber weder, wie viele Kinder heute in Pflegeverhältnisse leben (Schätzungen gehen von 15‘000 bis 40‘000 Kinder) noch wie viele Kinder heute in Krippen und anderen Einrichtungen betreut werden. Sollten wir hier nicht irgendwann die Prioritäten etwas umstellen?

Ein persönliches Wort zum Schluss: Kinder, insbesondere Pflegekinder, haben bis heute kaum Rechte. Das mag so lange nicht auffallen, als in den Familien die Sonne scheint. Sobald es aber zu Problemen kommt, angefangen von Trennungen bis hin zu Fällen, wo Kinder eine Pflegefamilien brauchen, kommt das Kind sehr rasch unter die Räder. Ich will, dass das anders wird. Deshalb engagiere ich mich stark und mit Überzeugung für eine bessere Stellung der Kinder in unserer Gesellschaft.

Gespeichert unter: Familien unterstützen

3 Kommentare Kommentar hinzufügen

  • 1. karlo  |  4. Juli 2009 um 13:07

    Und verheiratete Eltern können weiterhin schalten und walten wie sie wollen.

    Verbringt das eigene Kind die ganze Freizeit vor dem TV oder Computer, kommt ständig zu spät zur Schule, macht seine Hausaufgabe nicht, schlägert, mobbt, hat Übergewicht etc. ist das ein Problem der Gesellschaft/Schule aber kaum der Eltern.

    Statt dass der Staat ständig Feuerwehr spielt und Symptombekämpfung betreibt, sollte endlich das Tabu mangelnde Erziehungskompetenz von Eltern angegangen werden.

    Statt Kinder und Jugendliche zu bestrafen, sollten deren Eltern in obligatorische Erziehungskurse geschickt werden.
    Das nötige pädagogische Fachwissen, über das scheinbar nur noch der Staat verfügt, kann man auch Eltern vermitteln.

    Die Selbstverwirklichung von Eltern und die daraus entstehenden zusätzlichen Steuereinnahmen sind jedoch heutzutage wichtiger als gesunde, kompetente, selbstbewusste, sozial starke Kinder.

    Respekt vor den Bedürfnisse von Kindern ist kaum vorhanden.
    Oder wer frägt sie, was sie wollen.
    Ob sie lieber mit Mami oder Papi auf dem Quartierspielplatz wollen oder alleine in die Spielgruppe.
    Ob sie das Mittagessen lieber mit der Familie einnehmen wollen oder beim Mittagstisch der Schule.
    Ob sie ihre Freizeit lieber bei der Tagesmutter verbringen wollen oder mit Nachbarskindern im nahen Wald.

  • 2. karlo  |  4. Juli 2009 um 20:12

    Würden Eltern über genügend Erziehungskompetenzen verfügen, dann wären sie genauso fähig, die Qualität der externen Kinderbetreuung einschätzen zu können, wie der Staat.

    Wenigstens den ersten Halbtag mit dem Kind in der Krippe verbringen, damit die Eltern selbst einschätzen können, ob die jeweilige Art der Fremdbetreuung für ihr Kind gut ist, ist scheinbar unzumutbar.
    Heute heissts für Kinder: vor der Tür abliefern und tschüss ab dem ersten Tag. Die Fremdbetreuung Ist ja staatlich geprüft.

  • 3. s.schaltegger  |  12. Juli 2009 um 13:29

    Da bleibt nur noch Staunen ob des weitschweifigen Rechtfertigungsversuchs für die Regelungswelle, nach der das damaige Postulat Fehr gerufen hat; denn nach aufwändigem Expertenbericht stand nach wenigen Seiten Bundesratsbericht eigentlich fest, dass die bisherige föderale Lösung für die 2 Prozent Kinder (Heim-/Pflegeverhältnisse) gut funktioniere: Was aber nun zur Diskussion steht, betrifft gerade der gesamte übrige Betreuungs-Bereich ausserhalb von Pflege- und Heimverhältnissen: Mit den nun bestätigten Rufen J. Fehrs nach Durchdringung auch dieses Bereichs mit Bundes-Regelungen bis ins Einzelne kommt die Sehnsucht ans Tageslicht, mit formalen und inhaltlichen Standards möglichst früh bei Kindern den staatlichen Prozess der Formung von zukünftigen Staatsbürgern, die den Werten und Bedürfnissen der politisch herrschenden Auffassung gerecht werden sollten, einwirken zu lassen… (so etwas hatte man mal in der Nachbarschaft der Schweiz institutionalisiert gehabt…). Der (wenn auch im Kern gut gemeinte) eher populistisch vermarktete Schutz von speziellen Verhältnissen führt oft in solche Sackgassen.

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