Gegenvorschlag zum Ausländerrecht
5. November 2010
Von Franz Hohler
“Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3–5 (neu)
I
3 Im Wissen darum, dass ohne sie
a. weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden,
b. weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und Restaurants betrieben würden,
c. weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik bewältigt würden, bedankt sich die Schweizerische Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und Ausländern, die hier arbeiten. …”
Hier finden Sie den ganzen Gegenvorschlag von Franz Hohler, publiziert im Tagesanzeiger vom 1. November 2010.
Gespeichert unter: Abstimmungen,Allerlei,Integration verbessern




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